Privatparkplatz für den Dienstwagen – muss sich der Arbeitgeber beteiligen?
Die Aussendienstmitarbeitenden der Firma XY erhalten für ihre Tätigkeit einen Dienstwagen, welcher auch für Privatfahrten genutzt werden darf. Das Parkieren des Fahrzeuges am Wohnort wird vom Unternehmen quasi erwartet, damit die Wege zu Terminen möglichst kurz ausfallen und Zwischenstopps am Firmensitz vermieden werden können. Zudem lässt die geringe Anzahl Parkplätze am Firmenstandort das gleichzeitige Abstellen der gesamten Flotte nicht zu.
Der neue Aussendienstmitarbeitende A.B., welcher bis anhin keinen Privat- oder Dienstwagen und entsprechend auch keinen Parkplatz besass, sieht sich gezwungen, einen kostspieligen Garagenplatz für die Unterbringung des neuen Dienstwagens anzumieten. Muss A.B. die gesamten Kosten selbst tragen oder kann er einen Teil auf den Arbeitsgeber abwälzen?